Wie kann ich mich ehrenamtlich an einer WI-Grundschule engagieren?

In der Regel müssen Sie keine fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt nicht, wenn Sie spezielle Angebote im Bereich Sport anbieten möchten. Der Kontakt erfolgt über uns, wenn Sie sich an einer Schule engagieren möchten. Erst nach einer Vermittlung treffen Sie mit der Schule Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang Ihres Engagements. Vertretungsregelungen oder Pausenaufsicht sollten nicht vereinbart werden.
Möglich sind eine Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und die Beachtung eines Verhaltenskondex. Grundsätzlich soll einer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Gespräch zwischen ehrenamtlich tätiger Person und der Schulleitung vorausgehen, in dem Inhalt und Umfang der Tätigkeit besprochen wird. Außerdem erhält die Schulleitung einen persönlichen Eindruck von Ihnen. Die Vorlage von einschlägigen Zeugnissen oder Qualifikationen ist hilfreich, aber nicht notwendig.
Wenn alles besprochen ist und Sie mit der ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt werden, benötigt die Schule von Ihnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Soweit Sie bereits über ein erweitertes Führungszeugnis verfügen, können Sie dieses gerne verwenden. Es sollte aber nicht älter als sechs Monate sein. Anderenfalls erhalten Sie ein Schreiben der Schulleitung, mit dem Sie ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis beantragen können. Es besteht die Möglichkeit, sich von den entstehenden Kosten dafür befreien zu lassen. Der Antrag auf Kostenbefreiung ist dabei gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bei der ausstellenden Behörde zu stellen.


Welche Verpflichtungen muss ich eingehen, wenn ich das Ehrenamt antrete?

Sie gehen eine freiwillige Verpflichtung ein. Schulen brauchen jedoch Verlässlichkeit und planen mindestens in Schulhalbjahren (von August bis Ende Januar und von Februar bis Juli). Denkbar ist auch die Vereinbarung von individuellen, kürzeren Zeiträumen. Dies ist gesondert mit der Schulleitung zu vereinbaren und in die schriftliche Beauftragung mitaufzunehmen.


Bin ich versichert?

Ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich nicht. Schäden, die Ehrenamtliche im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, sind über die private Haftpflicht auszugleichen. In Einzelfällen kann eine Übernahme durch die Ehrenamtsversicherung des Landes Hessen erfolgen.


Wie sieht es mit spielerischer oder sportlicher Betreuung aus?

Für einfache Bewegungsspiele, wie zum Beispiel Fangspiele oder die Nutzung von Pausenspielgeräten, bedarf es Ihrerseits keiner besonderen Qualifikation. Für sämtliche Sportangebote (beispielsweise Fußball, Trampolin, Tennis, Schwimmen) bedarf es der in der Aufsichtsverordnung genannten Qualifikationen (mindestens Trainer C oder eine entsprechende Ausbildung). Sportunterricht darf ausschließlich von Lehrkräften mit entsprechender Qualifikation erteilt werden. Im Zweifelsfall ist grundsätzlich zu empfehlen, Rücksprache mit der Schulleitung zu halten.